Regeln für das Zusammenleben
Präambel
Unsere Schule hat sich in ihrem Leitbild das Ziel gesetzt, ihre Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu bilden und zu erziehen und neben kognitiven auch soziale Kompetenzen zu fördern. Dabei wollen wir uns an grundlegenden menschlichen Werten wie Dialogbereitschaft sowie Achtung und Verantwortung für sich selbst, den anderen und der Umwelt gegenüber orientieren.
Um allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches Lernen und allen Lehrerinnen und Lehrern einen guten Unterricht zu ermöglichen, wollen wir:
- einander ermutigen und so Selbstvertrauen gewinnen,
- uns mit Toleranz begegnen, Wertschätzung zeigen und so Vertrauen aufbauen,
- Regelungen und Vereinbarungen einhalten und uns so als zuverlässig und respektvoll erleben.
Mit dieser Grundhaltung beschreiben wir, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und die Eltern, in unseren Regeln für das Zusammenleben wichtige und für alle verbindliche Verhaltensweisen, die das Erreichen unserer Ziele und ein solidarisches Miteinander in der Schule unterstützen:
Verhalten im Unterricht
Sowohl die Lehrerinnen und Lehrer als auch die Schülerinnen und Schüler sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnt. Dazu ist es notwendig, dass
- die Klassenräume zum Ende der Pausen von den Fluraufsichten rechtzeitig aufgeschlossen werden,
- die Schülerinnen und Schüler sich bei Unterricht im Klassen- und Kursraum mit dem Klingelzeichen zu ihrem Platz begeben,
- alle notwendigen Arbeitsmaterialien auf dem Platz liegen,
- die Tafel bis zu diesem Zeitpunkt geputzt ist,
- die Schülerinnen und Schüler bei Unterricht im Fachraum vor diesem so warten, dass der Flur weiterhin als Durchgang zu • benutzen ist,
- der Klassen- bzw. Kurssprecher das Sekretariat informiert, falls die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassen- bzw. Kursraum sein sollte.
Es ist notwendig, dass alle Schülerinnen und Schüler dem Unterricht ungehindert folgen und ihn mitgestalten können. Dazu ist es erforderlich, dass während des Unterrichts die allgemeingültigen Verhaltensregeln eingehalten werden.
Der Unterricht wird von der Lehrkraft beendet. Erst dann werden die Arbeitsmaterialien zusammengeräumt. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, sollen die Klassenräume nicht vor dem Pausenzeichen verlassen werden. Dies gilt auch bei Klassenarbeiten.
Hausaufgaben dienen dazu, sich zu Hause oder in Freistunden in Ruhe mit Aufgabenstellungen auseinanderzusetzen. Sie sollen daher sorgfältig und in einer angemessenen Form selbstständig erledigt werden.
Ordnung und Verhalten in den Kurs- und Klassenräumen
Alle Klassen und Kurse sind gemeinsam mit ihren Fachlehrkräften für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Kursräumen verantwortlich. Dazu gehört, dass
- Verschmutzungen von den Schülern selbst umgehend beseitigt werden,
- im Sinne umweltbewussten Verhaltens der Müll sortiert wird: derzeit brauner Behälter: Restmüll, grüner Behälter: Papier,
- die Räume regelmäßig gelüftet und aufgeräumt werden. Dazu gehören auch die Reinigung der Tafel und das In-Ordnung-Halten der Pinnwände,
- neu festgestellte Beschädigungen von Mobiliar und Räumen den Lehrkräften und dem Haus-meister gemeldet werden.
Am Ende des Schultages schließt die letzte Lerngruppe die Fenster, stellt die Stühle hoch und verlässt den Raum besenrein, damit das Reinigungspersonal die Räume leicht reinigen kann.
„Fremde“ Schülerinnen und Schüler haben das Gastrecht in dem laut Plan zugewiesenen Raum. Dazu gehört, dass
- die Klasse des jeweiligen Raumes die Arbeitsplätze vorher frei räumt und keine Taschen im Wege sind,
- jeder darauf vertrauen kann, dass seine persönlichen Gegenstände in den Kurs- und Klassenräu-men unangetastet bleiben bzw., falls nötig, sorgfältig und sichtbar zur Seite geräumt werden,
- die Ordnung nach dem Unterricht wieder so hergestellt wird, wie sie zu Beginn vorgefunden wurde. Dabei ist auch auf die Anzahl und die Anordnung der Tische und Stühle zu achten.
In Fachräumen sind zusätzlich die dortigen Regeln zu beachten.
Verhalten außerhalb des Unterrichts
Sicherheit auf dem Schulweg und während des Schultages
Jeder soll auf sicherem Wege das Schulgebäude und den Unterrichtsraum aufsuchen können, dazu gelten neben dem von allen verlangten Verantwortungsbewusstsein folgende Regeln:
- Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist direkt nach der sechsten Stunde und in den großen Pausen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Während der restlichen Schulzeit müssen Radfahrer umsichtig fahren und Schritttempo einhalten.
- Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto kommen, nutzen die für sie vorgesehenen Parkplätze am Brullfeld.
- Schülerinnen und Schüler, die von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt werden, achten gemeinsam mit ihren Eltern darauf, dass durch das Ein- und Aussteigen niemand behindert wird. Insbesondere soll die Einfahrt zum Schulhof nicht zum Ein- und Aussteigen oder zum Wenden benutzt werden.
- Auch an den Bushaltestellen verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler umsichtig und rücksichtsvoll.
Pausen
Die 5-Minuten-Pausen dienen einer kurzen Erholung, Toilettengängen und der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Damit der folgende Unterricht pünktlich beginnen kann, ist es nicht erlaubt, in die Mensa zu gehen.
Die großen Pausen dienen der Erholung an der frischen Luft.
- Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I begeben sich hierfür unaufgefordert auf den Schulhof. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Klassenraum und schließt diesen ab.
- Nur Schülerinnen und Schüler, die mit nassen Haaren vom Schwimmunterricht kommen, dürfen sich im Klassenraum aufhalten. Für alle anderen Ausnahmen wird ein „Pausenpass“ ausgestellt.
- Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dient die Bibliothek nicht zum Anfertigen von Hausaufgaben oder zum bloßen Aufenthalt, sondern zum Lesen sowie zum Ausleihen und zur Rückgabe von Büchern. Sie muss hierzu gleich zu Beginn der Pause aufgesucht werden. Generell steht Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I in der Bibliothek nur der untere Teil zur Verfügung.
- In der Mensa und in der Bibliothek sind ebenfalls die dortigen Regeln zu beachten.
- Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen sich auch im Innenhof aufhalten oder im Schulgebäude bleiben.
- Lehrkräfte sind für Schülerinnen und Schüler in der zweiten großen Pause und in den kleinen Pausen am Lehrerzimmer zu sprechen, andernfalls müssen vorher Termine vereinbart werden.
- Regenpausen, bei denen im Schulgebäude geblieben werden darf, werden durch doppeltes Pausenzeichen angekündigt.
- Schneeballwerfen ist im Schulbereich nicht gestattet, da das Verletzungsrisiko zu groß ist.
- Der Hofdienst sorgt täglich für die Sauberkeit auf dem Schulhof.
Mittagspause und Freistunden
Die Mittagspause dient der Erholung und der Möglichkeit, etwas Warmes zu essen.
- Warme Speisen werden in der Mensa bzw. außerhalb des Schulgebäudes verzehrt, um unnötige Geruchsbildung und zusätzlichen Müll im Schulgebäude zu vermeiden.
- Die Mensa kann auch als Aufenthaltsraum genutzt werden, Speisende haben aber Vorrang. Für sie sind die Tische zu räumen.
- Schülerinnen und Schüler, die sich in Räumen der Schule aufhalten, verhalten sich dort ruhig und rücksichtsvoll, um anderen Unterricht nicht zu stören.
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit nicht verlassen. Während der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 das Schulgelände verlassen, wenn sie im Besitz einer „Greencard“ sind. Diese ist den Aufsichten unaufgefordert vorzuzeigen.
- Die Schülerinnen und Schüler beachten die Anweisungen der Aufsichten und verhalten sich ihnen gegenüber respektvoll.
Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel in der Schule
Mobiltelefone und alle Arten elektronischer Unterhaltungsmedien von Schülerinnen und Schülern sind während des gesamten Unterrichtstages ausgeschaltet und verborgen in Taschen aufzubewahren. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft im Einzelfall.
Sonderregelungen:
- Während der Mittagspause dürfen diese Kommunikationsmittel allenfalls in der Mensa genutzt werden.
- Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen diese Kommunikationsmittel während des gesamten Schultages in den für sie vorgesehenen Aufenthaltsräumen, im Innenhof und in der Mensa nutzen
- Während der großen Pausen sind sämtliche Kommunikationsmittel, inklusive der iPads, sicher verstaut im Schulgebäude.
Bei Verstoß gegen diese Regel ist die Lehrkraft befugt, erzieherische Maßnahmen einzuleiten und das Gerät abzunehmen. Es kann nach Unterrichtsschluss bei der Schulleitung bzw. im Sekretariat abgeholt werden.
Bild- und Tonaufnahmen sind im Schulbereich nur mit besonderer Genehmigung der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte gestattet. In jedem Falle gilt es, die Persönlichkeitsrechte eines jeden zu wahren, dazu gehört auch das Recht am eigenen Bild.
Regeln zum Umgang mit dem iPad in der 1-zu-1-Ausstattung auf dem gesamten Schulgelände
- Das iPad ist ein Arbeitsgerät. Ich verwende es ausschließlich zu schulischen Zwecken.
- Ich bringe das iPad und das Zubehör (Tastatur, Stift, Kopfhörer) voll aufgeladen zum Beginn des Unterrichts mit.
- Ich verwende das Gerät nur nach Aufforderung und in Absprache mit der Lehrkraft.
- Die Geräte der anderen sind für mich tabu.
- Ich muss immer genügend Speicherplatz auf dem iPad haben.
- Foto-, Film- und Tonaufnahmen dürfen auf dem Schulgelände nicht aufgenommen werden (außer zu durch die Lehrkraft genehmigten Zwecken).
- Es dürfen keine unangemessenen Inhalte auf dem iPad gespeichert werden. Als unangemessene Inhalte gelten menschenverachtende, diskriminierende, pornografische oder gewaltverherrlichende Bilder, Videos, Texte oder Tonaufnahmen.
- Das iPad bleibt immer in der Schutzhülle.
- Ich habe nie Getränke und iPad gleichzeitig auf dem Tisch.
- Die Apple-ID meines iPads in der Schule darf auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden.
Mitbringen von wertvollen Gegenständen
Wertvolle weitere private Gegenstände (z. B. Smartphones, Smartwatches usw.) sind in der Regel nicht mit in die Schule zu bringen. Bei Missachtung dieser Vorschrift ist ein eventueller Schaden oder ein Verlust nicht von der Schule bzw. den Lehrkräften/Beschäftigten zu tragen.
Umgang mit legalen und illegalen Suchtmitteln
Das Nichtraucherschutzgesetz regelt, dass für Schulen auf dem gesamten Schulgrundstück ein Rauchverbot besteht, dieses gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an der „Raucherecke“ bei der Einfahrt zum Lehrerparkplatz zu rauchen. Dieser Bereich wird regelmäßig von einem „Raucherordnungsdienst“ sauber gehalten.
Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke ist bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt. Für besondere Festveranstaltungen und Studienfahrten in der Oberstufe hat die Schulkonferenz gesonderte Regelungen beschlossen.
Illegale Suchtmittel dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden.
Mitbringen von sonstigen Gegenständen
Waffen und andere gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerwerkskörper oder Laserpointer dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Um Diebstählen vorzubeugen, sollten Wertsachen und Geld nicht in den Schultaschen, in der Kleidung oder im Unterrichtsraum zurückgelassen werden, sondern immer mitgenommen werden. Es empfiehlt sich, grundsätzlich nur geringe Beträge an Bargeld mit in die Schule zu nehmen.
Die Schule übernimmt keine Haftung für beschädigte oder gestohlene Wertgegenstände oder gestohlene Geldbeträge.
Schulversäumnisse (Entschuldigungen, Beurlaubungen)
Im Krankheitsfall melden sich die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat ab bzw. werden von ihren Eltern abgemeldet.
Beurlaubungen sind rechtzeitig im Vorfeld bei der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung zu beantragen und den Fachlehrkräften vorzulegen.
Oberstufenschülerinnen und -schüler legen das Entschuldigungsformular unaufgefordert innerhalb einer Woche bei allen entsprechenden Lehrkräften vor.
Verstöße gegen die Regeln für das Zusammenleben
Die Nichtbeachtung der Regeln für das Zusammenleben hat pädagogische Maßnahmen zur Folge.
Dazu gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhal-tens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vor-heriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
Darüber hinaus können Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz eingeleitet werden.
Bekanntgabe der Regeln für das Zusammenleben
Die Regeln für das Zusammenleben werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines jeden Schuljahres bekanntgegeben und erläutert.
Rahden, den 19.06.2023